Grenzgängern ist Homeoffice erlaubt
Die zwischen Deutschland und der Schweiz im März vereinbarte Ausnahmeregelung zum Sozialversicherungsstatus jetzt verlängert.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
. Keine langen Auto-, Bus- oder Zugfahrten. Die Arbeit ist genauso erledigt. Eigentlich ist Homeoffice, das Arbeiten von zu Hause aus, eine feine Sache. In Corona-Zeiten praktizieren es viele Betriebe, um das Ansteckungsrisiko am Arbeitsplatz zu minimieren. Alles so weit kein Problem. Zumindest für diejenigen, die in Deutschland wohnen und arbeiten. Doch wie sieht es für die entlang der Grenze ansässigen Deutschen aus, die in Schweizer Firmen beschäftigt sind?
Schon beim ersten Lockdown tauchten bei vielen Grenzgängern und deren Arbeitgebern rechtliche Fragen, vor allem bezüglich der Regelungen für die Sozialversicherungen auf. Die Behörden beider Länder reagierten auf die veränderte Situation in der Pandemie und einigten sich auf eine ...