"Größter Fehler meines Lebens": 58-Jährige wegen Totschlags an ihrem Lebensgefährten angeklagt
Eine 58 Jahre alte Frau aus dem Hochschwarzwald soll ihren Lebensgefährten erstochen haben. Nun steht sie vor Gericht. Die Anklage fordert vier Jahre Freiheitsstrafe.
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Wer eine 20 Zentimeter lange Messerklinge in die Brust eines Menschen stößt, der nimmt billigend in Kauf, dass der Getroffene nicht nur verletzt, sondern getötet werden kann. Davon ist im Fall einer 58-jährigen Frau aus dem Hochschwarzwald Oberstaatsanwalt Tomas Orschitt überzeugt. Am Donnerstag hat er im Landgericht Freiburg eine vierjährige Freiheitsstrafe wegen ...