Grundsteuer C als Mittel gegen Baulücken?
Metz: Interessantes Instrument.
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(mw). Die Grundsteuerreform beschäftigt derzeit die Menschen und Finanzbehörden. Doch die Reform bringt ab 2025 nicht nur eine Neubewertung der Grundsteuer A und B, sondern auch eine weitere Variante der Steuer – die Grundsteuer C, auch als Baulandsteuer bezeichnet. Sie bezieht sich auf unbebaute baureife Grundstücke. Dadurch soll insbesondere die Spekulation mit Grundstücken verhindert werden. "Ein interessantes Instrument", erklärte Bürgermeister Tobias Metz auf Nachfrage eines Bürgers in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats.
Der Bürger hatte seine Nachfrage mit einem Plädoyer für die neue Steuer ...