Die bayerische Justiz steht schlecht da: Gustl Mollath hat mit seiner Verfassungsbeschwerde Erfolg gehabt. Damit steht höchstrichterlich fest: Mollath saß in den vergangenen zwei Jahren verfassungswidrig in der Psychiatrie
Erfolg für Gustl Mollath in Karlsruhe: Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts saß Gustl Mollath in den vergangenen zwei Jahren verfassungswidrig in der Psychiatrie. Das höchste deutsche Gericht gab am Donnerstag einer ...