Wo ist mein Reisepass?
Gut zu wissen – wichtige Papiere
Simon Wennige
Mi, 19. Januar 2011, 00:00 Uhr
Geld & Finanzen
Weil ich meine Papiere immer verliere – wer sich wie Reinhard Mey einen Reim darauf machen kann, wo sein Reisepass, Personalausweis oder Führerschein abgeblieben ist, muss rasch handeln.
Seit dem 1. November 2010 gibt es die neuen Personalausweise im Scheckkartenformat. In der digitalen Signatur, die jeder auf seinem Chip freischalten kann, sieht Schmidt Vorteile für alle Seiten. Der Bürger muss nicht mehr zur Behörde und der Beamte hat weniger Arbeit. Dazu ist der neue Personalausweis umweltfreundlich. Viele Formulare müssen nicht mehr ausgedruckt werden und sparen bei Onlineformularen die Zeit für das Ausfüllen.
Bevor zum Beispiel die Flitterwochen scheitern, können schon vor der Hochzeit die persönlichen Dokumente mit dem neuen Namen beantragt werden. Ausgehändigt werden sie nach der Eheschließung. Der Standesbeamte oder Pfarrer können das Dokument direkt übergeben – gegen eine Zusatzgebühr. Ansonsten liegt es ab dem nächsten Werktag bei der Behörde abholbereit. Der Führerschein muss nicht geändert werden. Allerdings müssen Fahrzeughalter daran denken, den Kraftfahrzeugschein umtragen zu lassen.
Informationen rund um das Passwesen, vor allem zu den Vorgaben zum Passfoto, gibt es unter http://www.bundesdruckerei.de
Wer einen neuen Ausweis beantragt, muss mit mehrwöchigen Bearbeitungszeiten rechnen. Aber es gibt auch Schnellverfahren:
Personalausweis: Seit dem 1. November 2010 wird der elektronische Personalausweis im Scheckkartenformat ausgestellt. Der Antrag ist persönlich beim Einwohnermeldeamt oder dem Bürgerbüro zu stellen. Ein vorläufiger Personalausweis, der höchstens drei Monate gültig ist, kann auf Wunsch sofort ausgestellt werden. Um den Vorgang zu beschleunigen, ist es gut, Geburtsurkunde, Stammbuch und natürlich entsprechende Passfotos parat zu haben. Der Personalausweis kostet für Erwachsene ab 25 Jahre 28,80 Euro.
Reisepass: Es besteht die Möglichkeit, einen Expresspass zu beantragen, der in 48 Stunden ausgestellt wird. Dieser Express-Pass ist identisch mit dem Reisepass, wird aber schneller hergestellt und kostet mehr. Wem auch dies nicht reicht, weil der Flieger schon auf der Startbahn steht, der erhält einen vorläufigen Reisepass, der maximal ein Jahr gültig ist. Der Reisepass kostet für Erwachsene ab 25 Jahre 59 Euro, als Expresspass 91 Euro. Die Gebühr für den vorläufigen maschinenlesbaren Reisepass beläuft sich auf 26 Euro.
Führerschein: Der vorläufige Führerschein reicht zur Vorlage, bis der Ersatzführerschein ausgestellt wurde. Dafür werden benötigt Personalausweis oder Reisepass, ein entsprechendes Lichtbild und die eidesstattliche Versicherung, dass der Führerschein tatsächlich verloren wurde (alternativ die Diebstahlanzeige). Der Führerschein kostet nach Angaben der Bundesdruckerei 24 Euro.
Verlust sofort melden
In Deutschland besteht Passpflicht. Wer daher einen Ausweis vermisst, muss den Verlust rasch melden und gegebenenfalls neue Papiere beantragen. Auch wer ein Auto fährt, muss den Führerschein mitführen. Der Verlust des Personalausweises oder Reisepasses ist beim Einwohnermeldeamt oder dem Bürgerbüro zu melden. Hier kann der Antrag für einen neuen Ausweis gestellt werden. Wer nicht dringend einen Ausweis benötigt, sollte mit der Neuausstellung warten, denn in vielen Fällen finden sich die verloren geglaubten Papiere bald wieder. Der Verlust des Führerscheins wird ebenfalls bei der ausstellenden Behörde gemeldet. Hier erhält der Fahrer einen vorläufigen Führerschein, der bei Polizeikontrollen ausreicht.
Anzeige erforderlich
Wurden Papiere gestohlen, ist eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei notwendig. Dies ist unter anderem wichtig, um den Missbrauch mit Ausweispapieren zu verhindern. Die Diebstahlbescheinigung gilt im Falle des Führerscheins auch als Übergangsdokument, bis der neuen Führerschein ausgestellt wurde. Zudem ersetzt sie eine sonst notwendige eidesstattliche Erklärung.
Verlustmeldung zurücknehmen
Wurden verloren geglaubte Papiere wieder gefunden, müssen die Verlustmeldungen oder -anzeigen wieder zurückgenommen werden. Dies geschieht ebenfalls persönlich bei den ausstellenden Behörden.
Reisepass für Kinder
Auch Kinder unter 18 Jahren benötigen in manchen Fällen einen Reisepass, etwa für einen Aufenthalt in Amerika. In diesem Fall müssen die Sorgeberechtigten den Antrag nach persönlicher Vorsprache auf dem Amt unterschreiben; es reicht aber auch, wenn ein Elternteil persönlich vorspricht und die Vollmacht seines Ehepartners vorlegen kann. Leben die Eltern getrennt, kann der Elternteil, bei dem das Kind lebt, den Antrag allein stellen.