Lange Zeit wurde Gewalt in der Familie als Privatsache behandelt. Seit 2002 ist das anders, seitdem gilt das Gewaltschutzgesetz. Das Problem: Die Polizei kann dessen Einhaltung kaum kontrollieren.
Er darf sich seiner Ex-Freundin nicht nähern oder sie kontaktieren, aber er ignoriert das Verbot: Das Amtsgericht Freiburg hat einen 34-jährigen Mann wegen Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz in gut 70 Fällen zu einer Geldstrafe verurteilt. ...