Häusliche Gewalt: Polizei kann Kontaktverbote kaum überwachen
Lange Zeit wurde Gewalt in der Familie als Privatsache behandelt. Seit 2002 ist das anders, seitdem gilt das Gewaltschutzgesetz. Das Problem: Die Polizei kann dessen Einhaltung kaum kontrollieren.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
Er darf sich seiner Ex-Freundin nicht nähern oder sie kontaktieren, aber er ignoriert das Verbot: Das Amtsgericht Freiburg hat einen 34-jährigen Mann wegen Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz in gut 70 Fällen zu einer Geldstrafe verurteilt. ...