Haftstrafe für Vergewaltigung der Freundin in Bad Säckingen verhängt
Ein schwerer Fall von Partnergewalt ist vor dem Amtsgericht Bad Säckingen verhandelt worden. Der Täter muss zwei Jahre und drei Monate in Haft – wegen Körperverletzung und Vergewaltigung.
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Der Vorwurf von Staatsanwalt Tobias Scherm gegenüber einem 38-jährigen Angeklagten lautete auf Misshandlung und Vergewaltigung. Der Bewohner einer Hochrheingemeinde soll im Januar 2022 seine damalige Lebensgefährtin erst gestoßen, geschlagen und dann bedroht haben. Er hätte sie in die mit Wasser befüllte Badewanne befördert und dort ertränken wollen. Zwar ließ er dann davon ab. Im Nachgang ...