Handyurteil wird bestätigt
Bundesgerichtshof erlaubt Mobilfunkanlage in Opfingen / Initiative legt Messergebnisse vor.
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Revision gegen ein Urteil des Freiburger Landgerichtes vom Frühjahr 2005 zurückgewiesen, in dem dieses die Installation einer umstrittenen Mobilfunkanlage auf einem Haus an der Freiburger Straße in Opfingen erlaubt hatte. Das Landgericht-Urteil hat damit auch in der obersten Instanz Bestand.
Die Entscheidung des BGH bestätigten auf Nachfrage der BZ sowohl der Anwalt des Opfinger Ehepaares, das gegen die Antenne geklagt hatte, wie auch der Mobilfunkbetreiber T-Mobile, der die juristische Vertretung des Vermieters in dem insgesamt sechs Jahre währenden Rechtsstreit übernommen hatte. Eine schriftliche ...