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Harsche Kritik an der Sparkasse

Marius Alexander
  • Do, 19. Juli 2001
    Lahr

Die Verteidigung des 46-jährigen Firmenkundenberaters plädiert für eine Strafe von drei Jahren und sechs Monaten.

LAHR. Für ein deutlich geringeres Strafmaß in Höhe von drei Jahren und sechs Monaten hat gestern die Verteidigung des ehemaligen Mitarbeiters der Sparkasse Lahr-Ettenheim plädiert. Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft, die den Firmenkundenberater als "Amtsträger" einstufte, weshalb die Taten als "besonders schwer" gewertet werden müssten, negierte dies die Verteidigung. Darüber hinaus hielt sie der Sparkasse ein wesentlich höheres Maß an Verantwortung vor.

Wie nicht anders zu erwarten war, ging der Verteidiger des 46-Jährigen hart ins Gericht mit der Sparkasse. Obwohl der Bericht der Innenrevision aus dem Herbst 1998 "fast identisch" sei mit den Punkten der ...

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