Geschenkt bleibt geschenkt

Eine Schenkung muss nicht an den Erben herausgegeben werden.
Wird in einem Testament bestimmt, wer welche Gegenstände oder Immobilien bekommen soll, spricht man von einem Vermächtnis. Werden diese Dinge aber vor dem Erbfall einem anderen geschenkt, kann der testamentarisch Bedachte nur unter besonderen Voraussetzungen die Herausgabe ...