Der Hauseigentümer muss die Kosten tragen, wenn die Feuerwehr ausrücken und von seinem Hausdach Eiszapfen von 1,50 Meter Länge abschlagen muss, um Gefahren für Passanten abzuwehren. Das Verwaltungsgericht Freiburg entschied gegen eine Eigentümergemeinschaft in Neustadt, die sich gegen eine Rechnung für einen Feuerwehreinsatz im Februar 2010 gewehrt hatte.
Von den Wohnungseigentümern des sogenannten Sparkassenbaus an der Hauptstraße in Neustadt hatte die Stadt 209 Euro gefordert. Passanten hatten damals die Feuerwehr informiert, dass von einem Dachvorsprung des Hauses ...