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Hausordnung darf nicht benachteiligen

Markus Klimsch
  • Fr, 02. Oktober 2009
    Haus & Garten

Regelungen gelten sowohl für Wohnungseigentümer als auch für Mieter, müssen aber angemessen sein

Die Hausordnung darf den Mietern das nächtliche Duschen nicht verbieten.   | Foto: hansgrohe
Die Hausordnung darf den Mietern das nächtliche Duschen nicht verbieten. Foto: hansgrohe
Eine vom Vermieter oder Hausverwalter erstellte Hausordnung soll das einträchtige Zusammenleben der Hausbewohner gewährleisten. Gelegentlich bestehen jedoch Meinungsverschiedenheiten über die Frage, ob die darin enthaltenen ...

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