"Erregung öffentlichen Ärgernisses"

Heiß aber heikel: Bei Sex am See oder im Freibad droht Ärger

Wer am Badesee oder im Freibad beim Liebesspiel erwischt wird, kann mit ernsthaftem Stress rechnen. Es gibt zwar mancherorts rechtliche Grauzonen. Ausreizen sollte man sie aber nicht, rät ein Jurist.  

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An einem heißen Sommertag zieht es viele Menschen ins kühle Nass. Manche von ihnen lassen sich dabei zu mehr als nur einem Bad in Sonne oder See hinreißen. Doch was gilt eigentlich rechtlich, wenn es im Freibad oder am Badesee zwischen zwei ...

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Schlagworte: Oliver Allesch

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