Erbschaftsteuerreform
Hermann-Ulrich Viskorf bezweifelt, dass das Gesetz verfassungskonform ist
An diesem Freitag dürfte die Reform der Erbschaftssteuer den Bundesrat passieren. Damit geht eine lange politische Auseinandersetzung vorerst zu Ende. Hermann-Ulrich Viskorf, Ex-Vizepräsident des Bundesfinanzhofs, hat früher mit seinem Senat die Vorlagen zur Erbschaftsteuer für das Verfassungsgericht verfasst. Der Bundesfinanzhof hatte mehrfach Zweifel an der Verfassungsgemäßheit. Auch im neuen Erbschaftsteuergesetz sieht Viskorf Mängel. Mit ihm sprach Roland Pichler.
BERLIN.
BZ: Herr Viskorf, Bund und Länder haben ein Jahr und neun Monate über die Erbschaftsteuerreform verhandelt. Sogar die Parteichefs der Großen Koalition führten die Gespräche. Und Sie sagen, es sei kaum etwas Substanzielles herausgekommen?
Viskorf: Das ganze Gesetzgebungsverfahren ist von Taktieren geprägt ...