Hilfe für die Armen unter den Alten
Zu Beginn des kommenden Jahres tritt die neue Grundsicherung in Kraft / Sie soll eine Mindestversorgung garantieren.
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FREIBURG. Ab 1. Januar 2003 gibt es in Deutschland eine neue Sozialleistung: die bedarfsorientierte Grundsicherung, geregelt im Grundsicherungsgesetz. Die Grundsicherung sorgt dafür, dass Rentner über 65 Jahre und Personen, die dauerhaft keinen Beruf ausüben können, eine Mindestversorgung erhalten. Die Leistung erfolgt, ohne dass zuvor Beiträge eingezahlt worden sein müssen. Im Gegensatz zur Sozialhilfe wird auf Einkommen oder Eigentum der Kinder oder Eltern kaum zurückgegriffen.
Nichtsdestoweniger lehnt sich die Grundsicherung in weiten Teilen stark an die Regelungen zur Sozialhilfe an. So basiert der Leistungsumfang der Grundsicherung, also der abgesicherte monatliche Mindestbedarf, auf dem für den jeweiligen Antragsteller maßgebenden Regelsatz nach dem ...