Hilfe nach dem Unfall

Versicherung muss trotz Vorbelastung unterstützen.
Nachdem er einen tödlichen Unfall miterlebt hat, kann ein Zugchef nicht mehr in der alten Rolle weiterarbeiten. Doch der Mann war schon vorher psychisch belastet. Darf das eine Rolle spielen?
Haben Beschäftigte in Folge eines Arbeitsunfalls eine posttraumatische Belastungsstörung, haben sie Anspruch auf Unterstützung durch die gesetzliche Unfallversicherung. Der Anspruch bleibt bestehen, wenn sich diese psychische Störung durch eine Serie von traumatischen Einwirkungen aus dem Privatleben ...