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Hinter Gittern nach der Strafe

Christian Rath
  • Di, 10. Dezember 2019
    Deutschland

BZ-Plus Die Sicherungsverwahrung hat in Deutschland eine lange und wechselhafte Geschichte – eingeführt wurde sie 1933.

Mahnwache vor dem Landgericht Freiburg  | Foto: Patrick Seeger
Mahnwache vor dem Landgericht Freiburg Foto: Patrick Seeger
In Deutschland gibt es rund 50 000 Strafgefangene und nur etwas mehr als 500 Sicherungsverwahrte. Die Sicherungsverwahrung ist also die große Ausnahme.
Sicherungsverwahrung wird nicht statt einer Gefängnisstrafe verhängt, sondern zusätzlich. Wenn ...

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