Auf den Dächern im Hochschwarzwald türmt sich das Weiß, dicke Eiszapfen ragen spitz herunter. Bei Sonne droht alles ins Rutschen zu kommen. Wer haftet in solchen Fällen?
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Klare Antworten geben Versicherungen auf diese Frage nicht und auch die gerichtlichen Entscheidungen sind eher diffus. "Zivilrechtlich haften Grundstücksbesitzer grundsätzlich für durch Dachlawinen aufgetretene Schäden im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht, ...