Höhere Kostensätze für Gemeindeunterkünfte

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Die Gemeinde Gutach erhöht aufgrund von erheblichen Kostensteigerungen die Gebührensätze für die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften. Ab Anfang 2026 gilt, unabhängig von Gebäudeart oder Lage, ein einheitlicher Kostensatz von 330 Euro für eine volljährige und 280 Euro für minderjährige Personen und Platz. Die Satzung wurde laut Hauptamtsleiter Jörg Barth zuletzt im Mai 2016 geändert. Seitdem sind die Kosten der Unterhaltung, insbesondere die Verbrauchskosten, wie Strom, Wasser, Müll und Hausmeisterdienste, erheblich gestiegen. Die Ermittlung der monatlichen Kosten der Bereiche Betriebs-, Verwaltungs-, und Gebäudekosten erfolge auf Basis einer mehrjährigen Durchschnittsrechnung. Grundlage dafür seien die Ist-Werte seit 2023 bis heute und die prognostizierten Werte bis 2027.
Schlagworte: Jörg Barth
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