Hohe Haftstrafe gefordert

Nach Messerstecherei will Staatsanwalt für Angeklagten vier Jahre und acht Monate Gefängnis.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Nach der Tat die  Polizei gerufen zu h...agten einige Jahre Gefängnis ersparen.  | Foto: ingo schneider
Nach der Tat die Polizei gerufen zu haben, kann dem Angeklagten einige Jahre Gefängnis ersparen. Foto: ingo schneider

WEHR. Im Prozess gegen einen 41- jährigen Mann aus Wehr, der am 27. Dezember vorigen Jahres seinen damaligen Mitbewohner im Streit mit einem Messer attackiert und lebensgefährlich verletzt haben soll, sind am gestrigen sechsten Verhandlungstag vor dem Landgericht Waldshut die Plädoyers von Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung vorgetragen worden. Die Staatsanwaltschaft fordert vier, die Nebenklage sogar sechs Jahre Gefängnis. Das Urteil wird für den kommenden Donnerstag erwartet.

Nach der umfangreichen Beweisaufnahme, in deren Verlauf 16 Zeugen und drei Sachverständige gehört worden waren, sieht es die Anklage als erwiesen an, dass der Angeklagte die Tat vorsätzlich begangen und dabei "den tödlichen Ausgang für den ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel