Der VGH Mannheim hat klar benannt, dass große Feiern in und enge Räume Treiber der Pandemie seien – und nicht Hotels. Für die betroffenen Hoteliers geht eine chaotische Woche zu Ende.
Wer aus einem Risikogebiet kommt darf nur dann in einem Hotel in Baden-Württemberg einchecken, wenn er einen negativen Corona-Test vorlegt, der nicht älter als 48 Stunden ist. Diese Corona-Verordnung hat das Land Baden-Württemberg Mitte Juli erlassen, als Corona-Risikogebiete in Deutschland kein Thema waren. Das hat sich vergangene Woche schlagartig geändert. Weil immer mehr Regionen mehr als 50 ...