Hundeführerschein: Endlich selber handeln
Einen Hundeführerschein sollte man nicht machen, weil es Gesetz, sondern weil es vernünftig ist.
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Das Schema ist immer das gleiche: Solange kein Unglück passiert, das Schlagzeilen nach sich zieht, ruft niemand nach dem Gesetzgeber. Hat aber ein Hund einen Menschen verletzt, womöglich gar ein Staffordshire-Bullterrier ein Kind gebissen, sind die Forderungen nach Hundeführerschein, Zuchteinschränkungen, Leinenzwang und Rasselisten laut zu hören. Nicht nur, weil bundeseinheitliche Regelungen nicht in Sicht sind, sollte jeder Hundebesitzer selber handeln.
Thüringen will nach der jüngsten Beißattacke noch in diesem Jahr eine scharfe Verordnung verabschieden. Ein Reflex – unwahrscheinlich, dass andere Länder folgen. Dabei ...