Im Land gilt Alarmstufe II
Baden-Württemberg setzt auf 2G plus und Personenobergrenzen / Auch andere Länder verschärfen.
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(dpa/tst). Die Landesregierung hat eine neue Corona-Verordnung verabschiedet. Inbegriffen ist die neue Alarmstufe II, die wegen hoher Corona-Werte bereits ab diesem Mittwoch gilt. Sie bringt weitere Einschränkungen für Ungeimpfte mit sich, vielerorts drohen ihnen nächtliche Ausgangsbeschränkungen. Geimpfte und Genesene müssen sich bei vielen Veranstaltungen von nun an zusätzlich testen.
Unter anderem auf Weihnachtsmärkten gilt nun die 2G-plus-Regel: Zutritt haben nur Geimpfte und Genesene; und diese müssen noch einen negativen Schnell- oder PCR-Test nachweisen. Die Besucherzahlen bei Veranstaltungen werden ...