"Im öffentlichen Interesse"

Bundesverfassungsgericht sieht Mietpreisbremse angesichts teurer Wohnungen als erforderlich an .  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Begehrter Wohnraum  | Foto: Wolfgang Kumm (dpa)
Begehrter Wohnraum Foto: Wolfgang Kumm (dpa)

KARLSRUHE. Die Mietpreisbremse für neue Mietverträge ist nicht verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss entschieden. Vor allem SPD-Politiker wie Eva Högl freuten sich über die "Rechtssicherheit".

Die Mietpreisbremse wurde im März 2015 von der Großen Koalition auf Bundesebene eingeführt. Sie soll den Anstieg der Miethöhe bei Neuvermietungen bremsen. Die Landesregierungen können demnach "Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten" festlegen. In diesen ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel