Im Räderwerk der Paragraphen
Ein 81 Jahre alter Lahrer Rentner gilt nicht mehr als schwerbehindert, obwohl weitere Leiden hinzugekommen sind.
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LAHR. Dass zusätzliche Beschwerden keine Erhöhung beim Grad einer Behinderung bedeuten und sogar zu einer Abstufung führen können, hat jetzt ein Lahrer Rentner erfahren. Der 81-Jährige war nach einer Krebserkrankung mit 60 Prozent eingestuft worden – als schwerbehindert gilt, wer bei mindestens 50 Prozent liegt. Nun hat ihn das Landratsamt auf 40 Prozent zurückgestuft – obwohl der Ausweis auf unbefristete Zeit ausgestellt worden war. Rechtlich ist das in Ordnung, aber der Rentner ist enttäuscht: "Das ist über Bord geworfene Hilfsbereitschaft", hatte er an die BZ geschrieben.
Gedämpft klingen die Geräusche von draußen in die Wohnung hinauf, wo Hans Müller (Name von der Redaktion geändert) in seinem roten Ledersessel sitzt und kopfschüttelnd in einen Ordner blickt. Der ist gefüllt mit Briefen und Unterlagen zu seinem Schwerbehindertenausweis. Vor sieben ...