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Impfzeit ist künftig Arbeitszeit

  • dpa

  • Do, 02. September 2021
    Wirtschaft

Kabinett weitet die Corona-Arbeitsschutzverordnung aus / Debatte um Auskunftsrecht für Arbeitgeber über Impfstatus geht weiter.

Viele Unternehmen unterstützen das Impfen bereits.  | Foto: Marijan Murat
Viele Unternehmen unterstützen das Impfen bereits. Foto: Marijan Murat

Arbeitgeber in Deutschland müssen ihren Beschäftigten künftig für eine Corona-Impfung freigeben. Das sieht eine geänderte Corona-Arbeitsschutzverordnung vor, die das Kabinett am Mittwoch bis zum 24. November 2021 verlängert hat. Auskünfte der Beschäftigten zu ihrem Impf- oder Genesenenstatus sollen demnach freiwillig bleiben. Allerdings prüft die Bundesregierung die Einführung eines Rechtsanspruchs für Arbeitgeber auf Auskunft, wie Regierungssprecher Steffen Seibert in Berlin mitteilte.

Die Verordnung von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) legt Arbeitgebern nahe, den Impf- oder Genesungsstatus der Beschäftigten bei der Festlegung betrieblicher Infektionsschutzmaßnahmen zu ...

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