In Bayern ist schon erlaubt, was bald bundesweit gelten soll: Die Auswertung von DNA-Spuren auf äußere Merkmale wie Haar- und Hautfarbe. Doch das Ergebnis eines ersten Falls im Allgäu fiel ernüchternd aus.
Bayern war mal wieder vorn. Dort ist den Ermittlern schon erlaubt, was ihre Kollegen in anderen Ländern laut einem Gesetzentwurf von Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) auch dürfen sollen: Die Auswertung von DNA-Spuren auf äußere Merkmale wie Haar- und Hautfarbe. Das bayerische Polizeiaufgabengesetz (PAG) wurde 2018 entsprechend ergänzt. ...