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In Allgäuer Fall hat erweiterte DNA-Analyse keine Fortschritte gebracht

Christian Rath
  • Do, 01. August 2019, 20:30 Uhr
    Deutschland

BZ-Plus In Bayern ist schon erlaubt, was bald bundesweit gelten soll: Die Auswertung von DNA-Spuren auf äußere Merkmale wie Haar- und Hautfarbe. Doch das Ergebnis eines ersten Falls im Allgäu fiel ernüchternd aus.

Die DNA-Information zur europäischen H... die Ermittler im Allgäu nicht weiter.  | Foto: Marcus Brandt
Die DNA-Information zur europäischen Herkunft des gesuchten Täters brachte die Ermittler im Allgäu nicht weiter. Foto: Marcus Brandt
Bayern war mal wieder vorn. Dort ist den Ermittlern schon erlaubt, was ihre Kollegen in anderen Ländern laut einem Gesetzentwurf von Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) auch dürfen sollen: Die Auswertung von DNA-Spuren auf äußere Merkmale wie Haar- und Hautfarbe. Das bayerische Polizeiaufgabengesetz (PAG) wurde 2018 entsprechend ergänzt. ...

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