In Allgäuer Fall hat erweiterte DNA-Analyse keine Fortschritte gebracht
In Bayern ist schon erlaubt, was bald bundesweit gelten soll: Die Auswertung von DNA-Spuren auf äußere Merkmale wie Haar- und Hautfarbe. Doch das Ergebnis eines ersten Falls im Allgäu fiel ernüchternd aus.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
Bayern war mal wieder vorn. Dort ist den Ermittlern schon erlaubt, was ihre Kollegen in anderen Ländern laut einem Gesetzentwurf von Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) auch dürfen sollen: Die Auswertung von DNA-Spuren auf äußere Merkmale wie Haar- und Hautfarbe. Das bayerische Polizeiaufgabengesetz (PAG) wurde 2018 entsprechend ergänzt. ...