Im August ist ein Häftling in der Justizvollzugsanstalt Bruchsal gestorben. Möglicherweise verhungerte der Mann. Hat die JVA-Bruchsal ihre Fürsorgepflicht verletzt?
Als Rasman K. starb, wog er noch 57 Kilogramm. Für einen Mann von 33 Jahren und seiner Statur – 1,85 Meter groß und kräftig gebaut, eher muskulös als dick – ist das sehr ungewöhnlich und sehr wenig. Wohl zu wenig. Woran Rasman K. letzten Endes an jenem 9. August genau gestorben ist, steht noch nicht exakt fest, sagt der Karlsruher Staatsanwalt Tobias Wagner. Gerichtsmediziner versuchen es gerade zu ermitteln, der abschließende Bericht liegt auch nach mehr als vier Wochen nicht vor. Aber dass seine Weigerung, hinreichend Nahrung zu sich zu nehmen, eine Rolle spielte, ist doch sehr wahrscheinlich.
Ganz sicher aber war sein Tod absehbar. Denn Rasman K. magerte ja nicht an einem Tag ab und er lebte ja nicht zurückgezogen und ohne dass jemand Einblick in sein Leben hatte. Er ...