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In diesen Seen kann man im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald sorgenfrei baden

Der Sommer ist noch fern. Dennoch veröffentlichte das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald bereits jetzt die Liste der offiziellen Badegewässer für dieses Jahr.  

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Der Windgfällweiher, der zu Lenzkirch gehört, wurde als offizielles Badegewässer eingestuft. Auch in diesem Jahr darf hier deshalb wieder gebadet werden. Foto: Michael Below
Auch wenn Februar und März mit frühlingshaften Temperaturen schon an Sommer denken ließen, ist dieser noch fern – und damit auch die Lust, sich in Seen abzukühlen. Dennoch hat das Landratsamt gerade die Liste der offiziellen Badeseen im Landkreis für 2019 veröffentlicht.

Offizielle Badegewässer werden früh bekannt gegeben, damit Bürger und Gemeinden noch reagieren können

Als offizielle Badegewässer eingestuft wurden der Friessee in Hartheim, der Klosterweiher in St. Märgen, der Baggerseein Burkheim, der zur Gemeinde Lenzkirch gehörende Windgfällweiherzwischen Raitenbuch und Altglashütten, der Klosterweiherin Friedenweiler, das Naturfreibadin Sulzburg, Strandbadund Sandbank am Titisee sowie das Strandbadund der Bootsstegam Schluchsee.
Karte: Eine digitale Badegewässerkarte gibt es unter mehr.bz/badegewaesser18

Nach Auskunft des Landratsamts erfolgt die Bekanntgabe so früh im Jahr, damit Bürger und Gemeinden noch darauf reagieren können, ehe die eigentliche Badesaison beginnt. Gewässer, die nicht auf der offiziellen Liste stehen wie der Niederrimsinger Baggersee, sind nicht als Badegewässer ausgewiesen, was nach Auskunft des Landratsamts teilweise mit Haftungsgründen zu tun hat. Zuständig für die Einstufung seien die Gemeinden.

Die Qualität dieser Badegewässer ergab in den vergangenen Jahren keine Beanstandungen, so dass alle zum Baden gut geeignet sind. Geprüft wird die Wasserqualität durch regelmäßige Proben.
Info

Gemäß der Badegewässerverordnung hat die Bevölkerung die Möglichkeit, Vorschläge und Beschwerden hinsichtlich dieser Badegewässerliste vorzubringen. Diese sind ans Bürgermeisteramt oder das Landratsamt, Sautierstraße 30, in Freiburg zu richten.

0761/ 2187-3200
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