Eimeldingen gewährt den ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern bei der Bundestagswahl am 23. Februar eine Entschädigung. Sie bekommen zehn Euro pro Stunde. .
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Der neue Kindergarten kann zur Bundestagswahl noch nicht als Wahllokal genutzt werden. Foto: Herbert Frey
In Eimeldingen gilt für Wahlhelfer nicht die allgemeine Aufwandsentschädigungsatzung für ehrenamtliche Tätigkeit. Vielmehr muss die Vergütung für jede ...