Account/Login

§219a StGB

Informationen über Abtreibungen sind bald straffrei

Christian Rath
  • Mo, 17. Januar 2022, 22:00 Uhr
    Deutschland

Das Werbeverbot für Abtreibungen soll aus dem StGB gestrichen werden. Einen Gesetzentwurf brachte jetzt Justizminister Marco Buschmann auf den Weg. Er setzt damit den Ampel-Koalitionsvertrag um.

Das Werbeverbot für Abtreibungen soll aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden.  | Foto: Silas Stein
Das Werbeverbot für Abtreibungen soll aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden. Foto: Silas Stein
1/2
Der Strafrechtsparagraf 219a ist schon seit einigen Jahren umstritten. Auslöser war 2017 die Verurteilung der Frauenärztin Kristina Hänel zu einer Geldstrafe. Sie hatte auf ihrer Internet-Seite mitgeteilt, dass sie Schwangerschaftsabbrüche ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel