Ex-Geschäftsführer wegen Veruntreuung von Arbeitsentgelt und Insolvenzverschleppung zu sieben Monaten auf Bewährung verurteilt.
. "Werde nie Geschäftsführer, sonst stehst Du mit einem Bein vor Gericht." Dieses Bonmot des Staatsanwalts hat einen wahren Kern, wie ein Angeklagte erfahren musste: Wegen Veruntreuung von Arbeitsentgelt und vorsätzlicher ...