Schädling
Japankäfer: In Haltingen kann auch ungehäckseltes Grünzeug abgegeben werden
Der Japankäfer fliegt wieder: In Weil am Rhein gibt es eine eigens eingerichtete Sammelstelle für ungehäckseltes Grünzeug.
Mo, 2. Jun 2025, 20:45 Uhr
Weil am Rhein
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen

Nach dem Fund von Japankäfern in Basel hat der Landkreis Lörrach im Juli des vergangenen Jahres eine Allgemeinverfügung erlassen sowie sogenannte Befalls- und Pufferzonen ausgewiesen. Auch Weil am Rhein mit Haltingen befindet sich in einer Pufferzone, die sich über eine Breite von mindestens fünf Kilometern über die Grenzen der Befallszone hinaus erstreckt. Aus diesen Zonen darf ausschließlich gehäckseltes Pflanzenmaterial heraustransportiert werden, teilt die Stadtverwaltung mit. Da die Flugzeit des Japankäfers beginnt, gelten die entsprechenden Bekämpfungsmaßnahmen seit 1. Juni.
Grünschnitt, Laub und andere Pflanzenreste dürfen vom 1. Juni bis 30. September nicht aus der Pufferzone herausgebracht werden. Es sei denn, sie wurden auf eine Größe von maximal fünf Zentimetern gehäckselt. In den Pufferzonen gibt es Sammelstellen, über die das Material auch ungehäckselt entsorgt werden kann. Unter anderem in Haltingen an der Haltinger Straße, geöffnet mittwochs von 13 bis 17 Uhr, freitags von 13 bis 17 Uhr und samstags von 10 bis 15 Uhr.
Pflanzen mit Wurzeln in Erde oder Kultursubstrat dürfen die Zone nur dann verlassen oder in Verkehr gebracht werden, wenn bestimmte Auflagen erfüllt sind. Dazu gehören Herkunftsnachweise und Kontrollen auf Befall. Der Abtransport der obersten 30 Zentimeter Bodenoberfläche aus der Pufferzone ist verboten. Ausnahmen können auf Antrag beim Fachbereich Landwirtschaft und Naturschutz genehmigt werden. Grünabfälle mit Ästen oder Wurzeln bis zwei Zentimetern Durchmesser können weiterhin grundsätzlich über die Biotonne entsorgt werden.
Die Behörden sind bei der Bekämpfung des Schädlings auf die Unterstützung der Bevölkerung angewiesen. Wer einen verdächtigen Käfer entdeckt, wird gebeten, diesen zu fangen, zu fotografieren und nach Möglichkeit in einem Glas oder einer Box einzufrieren. Das Foto kann über ein Online-Formular unter www.loerrach-landkreis.de/japankaefer beim Landwirtschaftlichen Technologiezentrum Augustenberg eingereicht oder mit Angabe des Fundortes per E-Mail an [email protected] geschickt werden. Infos unter https://www.loerrach-landkreis.de/japankaefer.