Jeder, der möchte, darf sich äußern

Im Kreistag ist die Redezeit der Räte unbegrenzt – theoretisch.  

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Wer darf wie lange sprechen? Darüber wird derzeit diskutiert.   | Foto: dpa
Wer darf wie lange sprechen? Darüber wird derzeit diskutiert. Foto: dpa

BREISGAU-HOCHSCHWARZWALD. Im Bundestag schlugen kürzlich Pläne hohe Wellen, die Geschäftsordnung zu ändern und die Redezeit für Abgeordnete mit abweichenden Meinungen zu begrenzen. Im Kreistag Breisgau-Hochschwarzwald hält man es mit Kontinuität. Die Geschäftsordnung (GO) dieses Gremiums feierte in ihrer Urfassung gerade den 36. Geburtstag – und das letzte Mal, dass man sie neu gefasst hat, liegt schon fast 15 Jahre zurück. Bedarf, die Spielregeln zu ändern, gibt es derzeit nicht.

Paragraf 12 der GO legt fest, dass die Landrätin, zugleich Vorsitzende des Kreistags, den Kreisräten das Wort erteilt – und zwar in der Reihenfolge der Wortmeldung. Wie lang geredet wird, wer reden darf und wie das entschieden wird, steht dort nicht. Aber um Mammutdebatten vorzubeugen, sieht die GO vor, dass der Kreistag für ...

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