Johannes Rau macht den Weg frei nach Karlsruhe

Vor dem Bundesverfassungsgericht wird es darum gehen, ob das Zuwanderungsgesetz formal korrekt zu Stande gekommen ist.  

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FREIBURG. "Der Bundespräsident ist nur dann berechtigt und verpflichtet, von der Ausfertigung eines Gesetzes abzusehen, wenn er die sichere Überzeugung gewonnen hat, dass zweifelsfrei und offenkundig ein ...

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