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Bundesverfassungsgericht

Karlsruhe: Bundeswahlrecht ist verfassungswidrig

  • afp

  • Mi, 25. Juli 2012, 11:30 Uhr
    Deutschland

Das Bundeswahlrecht verstößt gegen die Chancengleichheit der Parteien und ist verfassungswidrig: Das Bundesverfassungsgericht fordert einen Ausgleich von Überhangmandaten.

Fallen bei Wahlen mehr als 15 Überhangmandate an, muss dafür ein Ausgleich geschaffen werden, wie das ...

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