Bundesverfassungsgericht
Karlsruhe: Bundeswahlrecht ist verfassungswidrig
Das Bundeswahlrecht verstößt gegen die Chancengleichheit der Parteien und ist verfassungswidrig: Das Bundesverfassungsgericht fordert einen Ausgleich von Überhangmandaten.
afp
Mi, 25. Jul 2012, 11:30 Uhr
Deutschland
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen