Karlsruhe kippt Sicherungsverwahrung
Das Verfassungsgericht erklärt alle vor kurzem erlassenen Vorschriften für verfassungswidrig / Nicht alle Straftäter kommen frei.
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KARLSRUHE/FREIBURG. Die Sicherungsverwahrung für besonders gefährliche Straftäter muss völlig neu geregelt werden. Mit einem bahnbrechenden Urteil erklärte das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch sämtliche Regelungen über die gerade erst reformierte Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig. Damit kommen aber die Verbrecher keineswegs sofort frei.
Die Verwahrung fortdauernd gefährlicher Straftäter müsse sich deutlicher als bisher von der Freiheitsstrafe unterscheiden, fordern die Richter. Die Regelungen müssen nun bis Mai 2013 vom ...