Karlsruhe meidet Konflikte mit dem EU-Gerichtshof
Bundesverfassungsgericht will EU-Gerichtshof nicht bei jeder Meinungsverschiedenheit blockieren.
KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht will den Europäischen Gerichtshof (EuGH) nicht an die kurze Leine nehmen. In einem Musterverfahren hat Karlsruhe jetzt erklärt, dass es vermeintliche Fehlurteile des EuGH nur in extremen Ausnahmefällen beanstanden will.
Konkret ging es um einen Fall beim Automobilzulieferer Honeywell. Dort waren ältere Arbeitnehmer aufgrund eines deutschen Gesetzes nur befristet eingestellt worden. Der EuGH hatte dieses Gesetz ...