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Karlsruhe prüft den "Soli"

Christian Rath
  • Do, 26. November 2009
    Deutschland

Das Finanzgericht Hannover hält den Solidaritätszuschlag für verfassungswidrig

HANNOVER. Das Finanzgericht Hannover hält den Solidaritätszuschlag für verfassungswidrig, weil er als Ergänzungsabgabe schon zu lange erhoben werde. Es legte deshalb dem Bundesverfassungsgericht eine entsprechende Klage zur Entscheidung vor. Wie schnell Karlsruhe urteilen wird, ist nicht abzusehen.

Geklagt hatte ein Angestellter, der vom Bund der Steuerzahler unterstützt wird. Er focht seinen Steuerbescheid für das Jahr 2007 ...

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