Karlsruhe stärkt die Verbraucher

Bundesregierung darf vor Gesundheitsrisiken warnen.  

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KARLSRUHE. Die Bundesregierung darf die Bürger vor Gesundheitsrisiken warnen und Listen betroffener Produkte und ihrer Hersteller veröffentlichen. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in einem gestern veröffentlichten Beschluss. Die aktuellen Lebensmittelskandale zeigten, "wie wichtig öffentlich zugängliche, mit der Autorität der Regierung versehene Informationen zur Bewältigung solcher Situationen sind", heißt es in der Entscheidung des Ersten Senats.

Konkret ging es gestern um den so genannten Glykolwein-Skandal im Jahr 1985. Damals waren ...

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