Verfassungsgericht
Karlsruhe weist Eilanträge der Sender zum Rundfunkbeitrag ab

Das Bundesverfassungsgericht hat die Eilanträge von ARD, ZDF und Deutschlandradio gegen die Blockade der Erhöhung des Rundfunkbeitrags durch Sachsen-Anhalt abgewiesen.
Sie seien nicht gut genug begründet worden, entschieden die Richter des Ersten Senats am Dienstag. Damit kann der monatliche Beitrag nicht wie geplant zum Jahreswechsel um 86 Cent auf 18,36 ...