Verwaltungsgerichtshof: Besoldungsrecht sieht die Gleichbehandlung mit Verheirateten nicht vor / Revision zugelassen.
MANNHEIM. Das Land muss Beamten, die in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft leben, keinen Familienzuschlag zahlen. Das ergibt sich aus einem Urteil, mit dem der Verwaltungsgerichtshof (VGH) ...