Die Adoption eines erwachsenen Flüchtlings ist unzulässig, wenn sie vor allem dazu dient, eine Abschiebung zu erschweren. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzbeschluss.
Konkret ging es um ein Ehepaar aus Andernach und einen Afghanen, der 2016 über die Balkanroute gekommen war. Im August 2016 nahm das Paar den damals ...