Gerichtsurteil
Kein Schutz für Honig
Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet gegen einen Imker, der Genmais auf Abstand zu seinen Bienen halten wollte.
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LEIPZIG. Er hat lange gekämpft und nun doch wenig erreicht. Der bayerische Imker Karl-Heinz Bablok scheiterte jetzt beim Versuch, seinen Honig vor der Verunreinigung mit genveränderten Pollen zu schützen. Das Bundesverwaltungsgericht verneinte schon das Rechtschutzinteresse.
Ausgelöst hatte den Rechtsstreit der heute 57-jährige Hobby-Imker Karl-Heinz Bablok aus Kaisheim bei Augsburg. Bablok arbeitet beruflich bei BMW, engagiert sich als Gemeinderat für die Grünen und ist nach Feierabend mit Leib und Seele Bienenzüchter. Sein Gegner ist die bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, die auf dem Gut ...