Gibt es kein Testament, gilt bei einem Todesfall die gesetzliche Erbfolge. Eheleute bekommen nicht automatisch alles. Erbstreitigkeiten sind keine Seltenheit. Wie sehen die Regelungen konkret aus?
Wenn Michaela Porten-Biwer die Tücken gesetzlicher Erbfolge erklären soll, greift sie gerne zu einem fiktiven Fall. "In der Klasse meiner Tochter habe ich das am Beispiel von Harry Potter durchgespielt", sagt die Rechtsanwältin aus Trier. Wäre Harry im finalen Kampf gegen seinen Erzfeind Voldemort gestorben, wäre sein Vermögen - ohne Testament - an seine nächste Verwandte gefallen: seine verhasste Tante.
"Da haben dann alle gesagt: ...