Kein Tötungsvorsatz bei Messerangriff in St. Märgen

Drei Jahre und neun Monate Haft wegen schwerer Körperverletzung: So lautet das Urteil für den 44-Jährigen, der im Januar in St. Märgen seinen 38-jährigen Mitbewohner und Arbeitskollegen mit einem Küchenmesser angegriffen hat.
Er habe den Geschädigten nicht töten wollen – unter anderem das ließ der 44-jährige Belarusse, der sich seit vergangener Woche wegen eines Messerangriffs gegen seinen polnischen Arbeitskollegen vor dem Landgericht Freiburg verantworten musste, von seinem Verteidiger Nicolai Erschig ...