Homosexuelle evangelische Pfarrer haben in Baden auch in Zukunft kein Recht darauf, zusammen mit ihrem Partner im Pfarrhaus zu leben. Die Synode der Landeskirche Baden hat in dieser strittigen Frage auf eine gesetzliche Regelung verzichtet.
Damit entscheidet weiterhin die Kirchenverwaltung, ob sie im Einzelfall an dem bisherigen Verbot festhält oder in Absprache mit den betroffenen Gemeinden Ausnahmen zulässt. Der Oberkirchenrat hatte jedoch bereits im Vorfeld eine Öffnung in dieser Frage ...